Rechtsprechung
   BSG, 18.01.2012 - B 8 SO 36/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2593
BSG, 18.01.2012 - B 8 SO 36/11 B (https://dejure.org/2012,2593)
BSG, Entscheidung vom 18.01.2012 - B 8 SO 36/11 B (https://dejure.org/2012,2593)
BSG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - B 8 SO 36/11 B (https://dejure.org/2012,2593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,2593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Zulassungsgründe bei Begründung der Entscheidung des LSG mit Unzulässigkeit und Unbegründetheit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Zulassungsgründe bei Begründung der Entscheidung des LSG mit Unzulässigkeit und Unbegründetheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 17.12.2020 - B 1 KR 26/20 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt, so kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann zur Zulassung der Revision führen, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt und formgerecht gerügt wird (vgl BSG vom 18.1.2012 - B 8 SO 36/11 B - juris RdNr 5; BSG vom 10.3.2016 - B 4 AS 699/15 B, B 4 AS 700/15 B - juris RdNr 9; BAG vom 23.7.1996 - 1 ABN 18/96 - juris RdNr 9 = NZA 1997, 281; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 13f, jeweils mwN) .
  • BSG, 20.12.2012 - B 5 RS 52/12 B
    Stützt das LSG seine Ablehnungsentscheidung - im Rahmen eines mehrgliedrigen Tatbestandes - auf das Fehlen einer weiteren notwendigen (und logisch vorrangigen) Anspruchsvoraussetzung, die für sich genommen das Urteil trägt, so kommt eine Revisionszulassung nur dann in Betracht, wenn auch hinsichtlich dieser Vorfrage ein Zulassungsgrund schlüssig geltend gemacht wird und vorliegt (vgl BSG Beschluss vom 18.1.2012 - B 8 SO 36/11 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
    Stützt das Gericht seine Entscheidung - im Rahmen eines mehrgliedrigen Tatbestandes - aber kumulativ auf mehrere Gründe, von denen jeder für sich genommen das Entscheidungsergebnis trägt, so kommt eine Zulassung der Revision nur dann in Betracht, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungsstränge ein Zulassungsgrund schlüssig geltend gemacht wird und vorliegt (BSG Beschluss vom 18.1.2012 - B 8 SO 36/11 B - Juris RdNr 5; BFH Beschlüsse vom 5.10.2010 - X B 72/10 - BFH/NV 2011, 273, vom 26.10.2010 - V B 104/09 - BFH/NV 2011, 609, vom 13.7.2011 - X B 117/10 - BFH/NV 2011, 2075 und vom 15.12.2011 - X B 138/10 - BFH/NV 2012, 595).
  • BSG, 20.12.2012 - B 5 RS 43/12 B
    Anspruchsvoraussetzung, die für sich genommen das Urteil trägt, so kommt eine Revisionszulassung nur dann in Betracht, wenn auch hinsichtlich dieser Vorfrage ein Zulassungsgrund schlüssig geltend gemacht wird und vorliegt (vgl BSG Beschluss vom 18.1.2012 - B 8 SO 36/11 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 16.01.2023 - B 9 V 18/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Mit der Beschwerde muss dann für jede Begründung ein Zulassungsgrund formgerecht gerügt werden ( BSG Beschluss vom 18.1.2012 - B 8 SO 36/11 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 30.06.2021 - B 1 KR 14/21 B

    Kostenerstattung für die Behandlung in einer Privatklinik; Divergenzrüge im

    Ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt, so kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann zur Zulassung der Revision führen, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt und formgerecht gerügt wird (vgl BSG vom 18.1.2012 - B 8 SO 36/11 B - juris RdNr 5; BSG vom 10.3.2016 - B 4 AS 699/15 B, B 4 AS 700/15 B - juris RdNr 9; BAG vom 23.7.1996 - 1 ABN 18/96 - juris RdNr 9 = NZA 1997, 281 ; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 13f, jeweils mwN) .
  • BSG, 20.12.2012 - B 5 RS 46/12 B
    Stützt das LSG seine Ablehnungsentscheidung - im Rahmen eines mehrgliedrigen Tatbestandes - auf das Fehlen einer weiteren notwendigen (und logisch vorrangigen) Anspruchsvoraussetzung, die für sich genommen das Urteil trägt, so kommt eine Revisionszulassung nur dann in Betracht, wenn auch hinsichtlich dieser Vorfrage ein Zulassungsgrund schlüssig geltend gemacht wird und vorliegt (vgl BSG Beschluss vom 18.1.2012 - B 8 SO 36/11 B - Juris RdNr 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht